Übernommen von saxxevent.de, angepasst für AUF DEN PUNKT.EVENTS. Die Leistungsbeschreibung in § 1 wurde an unser Angebot angepasst. Da sich Details wie Vertragsart oder Stornostaffel je nach Geschäftsmodell leicht unterscheiden können, empfiehlt sich vor Veröffentlichung ein kurzer Check durch eine rechtskundige Person.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Agentur

AUF DEN PUNKT.EVENTS ist eine Full-Service Event Agentur, ein Projekt der corredo GmbH. AUF DEN PUNKT.EVENTS bietet eine auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption, deren Durchführung und deren Nachbereitung an. Die Veranstaltungen umfassen insbesondere Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstage und Jubiläen sowie Markenauftritte.

§ 2 Vertrag

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil – etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Ein Vertrag zwischen Kunden und AUF DEN PUNKT.EVENTS kann nur schriftlich zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen dem Kunden und AUF DEN PUNKT.EVENTS ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der Leistungssätze von AUF DEN PUNKT.EVENTS erstellte Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten, Hotelübernachtungen, Materialkosten sowie übliche Spesen nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. Für die Angebotserstellung, inklusive Kalkulation, entstehen dem Kunden keine Kosten. Mit der Entgegennahme der schriftlichen Bestätigung eines Vorschlags kommt zwischen Kunden und AUF DEN PUNKT.EVENTS ein Vertrag zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er AUF DEN PUNKT.EVENTS mit dem Kunden als Gesamtschuldner. AUF DEN PUNKT.EVENTS kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

§ 3 Rücktritt

Im Falle des Rücktritts von einem gebuchten Event aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen sollte, folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühr in % des Gesamtpreises zuzüglich eventuell anfallender Fernmeldegebühren zu zahlen:

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.

§ 4 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird das Event infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder AUF DEN PUNKT.EVENTS beeinträchtigender Umstände, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre von AUF DEN PUNKT.EVENTS, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so ist AUF DEN PUNKT.EVENTS berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung

AUF DEN PUNKT.EVENTS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung des Events, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen laut Vorschlag und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. AUF DEN PUNKT.EVENTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. AUF DEN PUNKT.EVENTS haftet darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. AUF DEN PUNKT.EVENTS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

§ 6 Sicherheit

Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei AUF DEN PUNKT.EVENTS wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events.

§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 8 Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist somit Dresden/Sachsen. Für Klagen von AUF DEN PUNKT.EVENTS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AUF DEN PUNKT.EVENTS maßgebend. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber natürlichen Personen ist unwirksam, sodass eine solche nur gegenüber Vollkaufleuten erfolgen darf.

Stand: September 2026